Sie haben – plötzlich und unerwartet oder nach langer Krankheit – einen lieben Menschen verloren?
Wir sprechen Ihnen unser herzliches Beileid aus und begleiten Sie gern in dieser schwierigen Zeit.
Wer einen Angehörigen durch Tod verliert, benachrichtigt zunächst die Stadt Winterthur. Diese hat dafür ein eigenes Amt eingerichtet. Sie finden es am Eingang zum Friedhof Rosenberg: Friedhofverwaltung, Am Rosenberg 5, 8400 Winterthur, Telefon 052 267 30 30. Es ist von Montag bis Freitag zu üblichen Bürozeiten geöffnet: Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Am Wochenende oder Feiertag steht ein Pikettdienst bei der Stadtpolizei Winterthur zur Verfügung: Telefon 052 267 51 52.
Bringen Sie zur Friedhofsverwaltung bitte folgende Papiere mit: die ärztliche Todesbescheinigung und die Ausweispapiere der anzeigeberechtigten Person, Familienbüchlein und/oder Ausländerausweis der verstorbenen Person.
Der Abschied am Grab erfolgt in Winterthur normalerweise zeitlich vor der Trauerfeier in einer Kirche oder Friedhofskapelle. Särge dürfen ausschliesslich im Friedhof aufgebahrt werden – nicht in der Kirche. Für Urnen besteht keine solche Regelung. Sie müssen auch nicht auf einem Friedhof beigesetzt werden.
Bei der Meldung des Todesfalles auf der Friedhofsverwaltung werden in der Regel Ort und Zeitpunkt für die Beerdigung und die Trauerfeier festgelegt. Zur Sicherheit ist ein Anruf beim betreffenden Pfarramt ratsam.
Grundsätzlich ist für einen Todesfall das Wohnortspfarramt der verstorbenen Person zuständig. Wenn jemand zuletzt in einem Alters- oder Pflegeheim zu Hause gewesen ist, gilt die letzte selbständige Adresse vor dem Heimaufenthalt (Seniorenresidenzen werden jedoch als Wohnorte betrachtet).
Wenn die Beerdigung an einem anderen Ort und/oder mit einem von den Angehörigen gewählten Seelsorgenden stattfinden soll, richten Sie bitte möglichst schnell entsprechende Anfragen an den Wunschort beziehungsweise «Wunschpfarrer» (so der dafür übliche Ausdruck auf der Friedhofverwaltung).
Die Trauerfeier kann in einer Kirche oder Friedhofkapelle stattfinden. Sie besteht aus einem Wortgottesdienst oder einer Eucharistiefeier (Messe) und wird vorgängig mit der zuständigen Seelsorgerin beziehungsweise dem zuständigen Seelsorger besprochen. Dabei spielen Fragen eine Rolle wie: Soll es einen Lebenslauf geben? Wenn ja: Wer verfasst ihn und wer liest ihn vor? Werden gemeinsam Lieder gesungen?
In der Kirche stellt das Pfarramt, in der Friedhofkapelle die Stadt die Organistin beziehungsweise den Organisten. Sind darüber hinaus Musizierende oder Singende vorgesehen (welche von der Trauerfamilie engagiert werden müssen)? Welche sonstigen Wünsche und Anliegen möchten die Angehörigen einbringen (zum Beispiel bezüglich Texte, Kollekte oder Blumenschmuck)?
Zuweilen wird mit dem Pfarramt auch ein «Jahresgedächtnis» vereinbart. Das bedeutet, dass für die verstorbene Person an einem dafür festzulegenden Datum im Gottesdienst der Pfarrei gebetet wird.
"Der Mensch, den wir liebten, ist nicht mehr da, wo er war, wohl aber überall, wo wir sind und seiner gedenken". (Augustinus)
Abschied nehmen.......mit Gott und zu Gott!
Liegt ein nahestehender Mensch im Sterben oder ist ein lieber Angehöriger gerade verstorben? Wir begleiten Sie in dieser schwierigen Situation und helfen Ihnen gerne. Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir sind für Sie da!
- Allgemeine Informationen erhalten Sie auch hier: Trauerportal - Rund um Vorsorge, Tod und Trauer!
- Auch besteht eine Selbsthilfegruppe für Trauernde. Dies ist ein Angebot des ökumenischen Seelsorgeteams des KSW. Weitere Informationen finden Sie hier im Flyer.
In schwerer Zeit, Gott, dann zählst du nicht und du wiegst nicht, dann misst du nicht und du fragst nicht, dann erwartest du nicht und du forderst schon gar nicht. In schweren Zeiten, dann bist du einfach da, gibst Ruhe und lässt in Ruhe. DANKE, dass du so bist, DANKE, dass du bist. Amen.